Geschäftsbanken im alten Wirtschaftssystem erzeugen "Geld" durch einen Buchungssatz ("Buchgeld" oder Giralgeld) bei der Kreditvergabe. Rechtlich handelt es sich dabei nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel (dies sind nur Münzen und Geldscheine) sondern um "Forderungen auf Geld". Da dieses "Geld" jedoch über keine Seriennummern verfügt (es ist ja nur eine Zahl auf einem Konto), handelt es sich um kein Tauschmittel sondern einen Wertmaßstab!
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts begannen im Wilden Westen die größten Kaufleute kleinerer Ortschaften Zahlen auf bunte Zettel zu drucken, erklärten sich selbst zu Bankern und die selbst gedruckten Scheine zu Geld. Offiziell galt damals aber noch der Goldstandard, sodass bald danach Bankprüfer aus Washington eintrafen, um in den Bankfilialen Goldmünzen zu zählen, die den in Umlauf befindlichen Zetteln entsprechen sollten. Kaum dass sie damit in einer Filiale fertig waren, schafften die Banker die Münzen in Truhen durch den Hinterausgang auf einen schnellen Wagen und transportierten diese Kiste in die nächste Filiale, damit der Bankenprüfer dort wieder dieselben Münzen zählen könnte.
Aus dieser Anekdote folgt:
Nur Geld, das über eine Seriennummer verfügt, kann die Tauschmittelfunktion erfüllen. Fehlt diese, wird (nur) die Wertmaßstabsfunktion erfüllt.
Was bedeutet das im Falle der Kreditvergabe?
Wenn ein Kreditnehmer mit seiner Sicherheit (z.B. ein Grundstück) um einen Kredit ansucht, ihn gewährt erhält und der Banker den Kreditbetrag verbucht, so hat er damit dem Kreditnehmer nichts "gegeben", sondern lediglich den Wert des Eigentums des Kreditnehmers in seine Bücher eingetragen. Allein aus dieser Tätigkeit, dem Aufschreiben des Werts einer Sache im fremden Eigentum, behauptet der Banker dann eine Schuld ihm gegenüber in genau derselben Höhe.
Unser Kredit-(Giral-)Geld entsteht also als Wertmaßstab (kein Buchhaltungsprogramm der Welt kann mit den Geldbeträgen zugleich auch die Seriennummern der Geldscheine verwalten!) - und wird danach als Tauschmittel missbraucht bzw. es wird ein Wertmaßstab erzeugt und ein Tauschmittel vorgetäuscht.
Dieser Vorgang ist rechtlich fragwürdig, unredlich und intellektuell unwürdig!
Es gibt noch einen weiteren Grund, weshalb unser HEUTIGES GELD (sogar Scheine mit Seriennummern) KEIN TAUSCHMITTEL darstellen: ein Tausch besteht aus verschiedenen Phasen, von welchen die Findung des Tauschverhältnisses (umgangssprachlich "Feilschen" genannt) ganz wesentlich ist. Wann konnten Sie zuletzt im Supermarkt den Preis einer Ware mit der Verkäuferin/dem Verkäufer herunterhandeln? Konnten Sie das überhaupt schon einmal? Höchstwahrscheinlich nicht, weil die Verkäuferin/der Verkäufer nicht einmal Eigentümer/in der angebotenen Waren ist! Wenn Sie nicht den vollen Preis bezahlen, muss es die Verkäuferin/der Verkäufer tun! Wenn wir aber keine Möglichkeit haben, ein Tauschverhältnis (einen Preis) zu verhandeln, dann handelt es sich, genau genommen, nicht um "Tausch" sondern um "Erpressung" unter Vortäuschung von "Tausch"! So interpretiert ist unser heutiges Geld daher kein Tausch- sondern ein Erpressungsmittel und das kann weder im Interesse von Käufern noch von Verkäufern und auch nicht von Banken sein!
Banken können aber mehr und besser!
Aus dieser Anekdote folgt:
Nur Geld, das über eine Seriennummer verfügt, kann die Tauschmittelfunktion erfüllen. Fehlt diese, wird (nur) die Wertmaßstabsfunktion erfüllt.
Was bedeutet das im Falle der Kreditvergabe?
Wenn ein Kreditnehmer mit seiner Sicherheit (z.B. ein Grundstück) um einen Kredit ansucht, ihn gewährt erhält und der Banker den Kreditbetrag verbucht, so hat er damit dem Kreditnehmer nichts "gegeben", sondern lediglich den Wert des Eigentums des Kreditnehmers in seine Bücher eingetragen. Allein aus dieser Tätigkeit, dem Aufschreiben des Werts einer Sache im fremden Eigentum, behauptet der Banker dann eine Schuld ihm gegenüber in genau derselben Höhe.
Unser Kredit-(Giral-)Geld entsteht also als Wertmaßstab (kein Buchhaltungsprogramm der Welt kann mit den Geldbeträgen zugleich auch die Seriennummern der Geldscheine verwalten!) - und wird danach als Tauschmittel missbraucht bzw. es wird ein Wertmaßstab erzeugt und ein Tauschmittel vorgetäuscht.
Dieser Vorgang ist rechtlich fragwürdig, unredlich und intellektuell unwürdig!
Es gibt noch einen weiteren Grund, weshalb unser HEUTIGES GELD (sogar Scheine mit Seriennummern) KEIN TAUSCHMITTEL darstellen: ein Tausch besteht aus verschiedenen Phasen, von welchen die Findung des Tauschverhältnisses (umgangssprachlich "Feilschen" genannt) ganz wesentlich ist. Wann konnten Sie zuletzt im Supermarkt den Preis einer Ware mit der Verkäuferin/dem Verkäufer herunterhandeln? Konnten Sie das überhaupt schon einmal? Höchstwahrscheinlich nicht, weil die Verkäuferin/der Verkäufer nicht einmal Eigentümer/in der angebotenen Waren ist! Wenn Sie nicht den vollen Preis bezahlen, muss es die Verkäuferin/der Verkäufer tun! Wenn wir aber keine Möglichkeit haben, ein Tauschverhältnis (einen Preis) zu verhandeln, dann handelt es sich, genau genommen, nicht um "Tausch" sondern um "Erpressung" unter Vortäuschung von "Tausch"! So interpretiert ist unser heutiges Geld daher kein Tausch- sondern ein Erpressungsmittel und das kann weder im Interesse von Käufern noch von Verkäufern und auch nicht von Banken sein!
Banken können aber mehr und besser!